AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1. Die Beratungsleistung

Die Beratungsleistung wird von mir, als Inhaberin von LeichtGesund Annett Bencsik (ehem.Hessler), Ernährungsberaterin mit Diplom persönlich, per Fernberatung, telefonisch und/oder Email erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche, physische oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch Annett Bencsik auftreten.

§ 2. Schweigepflicht

Ich bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.

§ 3. Zahlungsbedingungen &  Preise

Die persönliche Beratung ist eine durch Annett Bencsik erbrachte Dienstleistung und nach dem Termin zu bezahlen, oder zum ersten Termin zu überweisen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl: Barzahlung, Überweisung, Twint, Kreditkarte.
Für Überweisungen gilt gilt folgende Bankverbindung:
Adresse: Annett Bencsik, Flurweg 2A, 5703 Seon
Bank: Hypothekarbank Lenzburg AG- 5600 Lenzburg | IBAN: CH 41 0830 7000 2291 9132 0 – BIC: HYPLCH22

Neue Preisliste vom 02.02.2026:

gesund+aktiv. exkl. Laborkosten 

Programm Basic: 480 CHF inkl. 1 Sprechstunde
Programm Care: 890 CHF inkl. 5 Sprechstunde
Programm Intensiv: 1750 CHF inkl. 10 Sprechstunden

Folgeberatung: 90 CHF pro 45 Minuten. 
Folgemessungen (Bioimpedanz) inkl. Kurzgespräch: 40 CHF / 20 Min. 


Metabolic Balance exkl. Laborkosten

Programm Basic: 650 CHF inkl. 1 Sprechstunde
Programm Care: 1080 CHF inkl. 5 Sprechstunde
Programm Intensiv: 1750 CHF inkl. 10 Sprechstunden

Folgeberatungen 90 CHF pro 45 Minuten. 

Ernährungsberatung CLASSIC:

150 CHF- 1.Sitzung Ernährungsberatung Classic (90 Minuten) 
120 CHF- Folgeberatung (60 Minuten) 
100 CHF Erstellung eines individuellen Ernährungsplanes ohne Blutwerte


Bei vereinbarten Telefonberatungen (Fernberatungen Classic) wird die Rechnung durch LeichtGesund generell vorab gestellt, muss pätestens vor dem vereinbarten Termin auf o.g. Konto eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall kommt kein Termin zustande. Mit dem Ausgang der von LeichtGesund gestellten Rechnung an den Kunden, und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag an o.g. Konto zu begleichen.

Rabatte für mehrere Personen:

Ab 2 Personen 5%.

§ 4. Terminabsagen

Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 24 Stunden (Werkstunden) vorher. Dies kann telefonisch, per Email oder per SMS geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig bzw. wird dieser Termin von bereits gebuchten Beratungsgesprächen abgezogen. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig oder wird ebenfalls aus einem bereits gebuchten Beratungspaket abgezogen.

§ 5. Durchführung der Ernährungsberatung

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Beratung und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen und die gebuchten Termine im angegeben Zeitrahmen einzuhalten.

Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm in Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht die Ernährungsberatung ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet. Das betrifft auch Betreuungspakete mit mehreren Terminen.

§ 6. Schutz des Eigentums

Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

§ 7. Gewährleistung

Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der SGE (Schweizer Gesellschaft für Ernährung in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden.Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

§ 8. Haftung

Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

§ 9.Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 10. Schlichtungsklausel

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein 
Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

§ 11. Salvatoresche Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Lenzburg

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